Die Gemeinde Oberroth bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Die Gemeinde Oberroth hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet:
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Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: |
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Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Gemeinde Oberroth versenden, so beachten Sie bitte, dass die Gemeinde Oberroth nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende Dateiformate können verarbeitet werden: |
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Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die E-Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird. |
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Die Gemeinde Oberroth nimmt zurzeit noch keine verschlüsselten und/oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen E-Mails an. Aus diesem Grund ist der Versand per E-Mail nicht geeignet, um der Gemeinde Oberroth rechtswirksame Erklärungen, Schriftsätze, Rechtsmittel usw. zukommen zu lassen. Bitte senden Sie uns daher derartige Post ausschließlich schriftlich zu. |